Nürnberger Private Haftpflichtversicherung

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Sie erhalten Ihr individuelles Angebot.

 

                                             Preiswert und nach "Maß"
Wer haftet, muß zahlen.
Sorgen Sie darum vor,  ehe es zu spät ist!
 

 

 

Sie müssen dafür aufkommen - unbegrenzt, in voller Höhe.
Mit Ihrem Vermögen.
 
Schnell kann aus Vergesslichkeit, Leichtsinn oder Unvorsichtigkeit etwas passieren:      
 
Schäden, für die Sie selber oder Ihre Angehörigen verantwortlich gemacht werden, die Sie   einem Dritten zufügen, können teuer werden.
 
Bewahren Sie sich und Ihre Familie vor finanziellen Folgen solcher Schadenfälle.
Besondere Tarife für Menschen über 50 Jahre, Singles, Alleinerziehende, Familien und Partnerschaften
 
Eine Privat-Haftpflichtversicherung 
braucht jeder, denn sie schützt: 
  Bei den Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens 
  • zum Beispiel, wenn ein Radfahrer Verkehrsregeln missachtet und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. 
  • Den Wohnungsinhaber oder den Besitzer eines Einfamilienhauses, z.B. wenn vor dem Einfamilienhaus im Winter nicht gestreut wird und ein Passant zu Schaden kommt.
  • Im Urlaub im In- und Ausland, z.B. wenn ein Urlauber durch ungeschicktes Hantieren mit seinem Gepäck die Filmkamera eines Mitreisenden beschädigt
  • Beim Sport, z.B. wenn ein Skifahrer die Pistenregeln missachtet und mit einem anderen Skifahrer zusammenstößt
  • Gefälligkeitsschäden unter Freunden und Verwandten ( z.B. Umzug )

Allerdings- es sind nicht alle Privat-Haftpflichtversicherungen (PHV) gleich! 

 Der neue Maßstab. NÜRNBERGER PHV-Tarif 2005

Die PHV-2000 bietet ein Leistungsniveau, das in dieser Konzentration kaum zu finden ist.

   

Basis - Schutz mit Sparvorteil und Vorsorgeschutz
 
Ab 3 Mio Euro Versicherungssumme inklusive vieler Leistungsextras, für die sie meist zusätzlich zahlen. Ändert sich etwas, ist Ihre neue Lebenssituation garantiert bis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres sofort mitversichert. Zum Beispiel Ihr Nachwuchs oder ein neuer Hund, und Sie haben Zeit, alles in Ruhe zu erledigen.
  • Leistung bei Schäden durch schuldunfähige Kinder bis zu 2.500 € 
  • Vorübergehender Auslandsaufenthalt bis zu 2 Jahren  - bisher 1 Jahr - 
  • Hüten fremder Hunde
  • Schäden an beweglichen Sachen (Mobiliar) in Hotels, gemieteten Ferienhäusern                 u.ä. bis 50.000 € 
  • Erhöhung der Deckungssummen für Mietsachschäden auf 250.000 €
  • Besitz eines festinstallierten, selbst bewohnten Wohnwagens im Inland 
  • An- und Umbauten am selbstbewohnten Haus ohne Begrenzung der Bausumme
  • Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit u.ä.
  • Kleingebinde, z.B. Ölkanister, Dosen, Farbeimer bis 50 Liter (maximal 500 Liter)
  • Eigene Windsurfbretter - bisher nur geliehene versichert -
  • Vermietung von Garagen
  • Vermietung von gewerblichen Räumen im selbst bewohnten Einfamilienhaus 
  • Vermietung von bis zu 3 Eigentumswohnungen
  • PHV für pflegebedürftige Angehörige im eigenen Haushalt.
  •  

                     PHV-2005 in der Summe und im Detail überzeugend    

  PHV 2005  Ihre Leistungsvorteile  zum ausdrucken
 

Komplettschutz:

wie Basisschutz, springt zusätzlich dreifach ein:
 
Forderungsausfallversicherung: bezahlt, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher nicht zahlen kann (ab 2500 Euro)
 
übernimmt den Schaden bei Hilfe unter Freunden (bis 1500 Euro)
 
ersetzt den privaten Schlüsselverlust (bis 15.000 Euro)

 

Diensthaftpflichtversicherung :

für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, falls Sie durch Ihren Arbeitgeber in Regress genommen werden.

 

Zusatzschutz:

für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Besitzer von Haus und Grundstücken, Öltanks, Tieren und
Sportbooten. es wird für Sie günstig. denn Sie sparen gegenüber dem Einzelkauf bares Geld.
Rabatte für mehr machen`s möglich.
 
Zusatzschutz für Ihren Privathaftpflichtvertrag bei einer anderen Versicherung :
Schließt Lücken Ihrer bestehenden PHV bei anderen Gesellschaften; bis zu 5 Jahren möglich

Deckung

ab 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden
        250.000 € für Mietsachschäden
        100.000 € Vermögensschäden

 

 Fragen Sie nach unseren individuellen Tarifen für Singles, Alleinerziehende, Familien
 und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst! 
 

 

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung 

Schützt bei Vermietung von Haus- und Grundbesitz den Hauseigentümer vor   
Haftpflichtansprüchen: 
  • wenn im Herbst nicht rechtzeitig feuchtes Laub auf dem Gehweg vor dem Haus entfernt wird und dadurch ein Passant ausrutscht und sich verletzt, 
  • wenn bei Sturm Teile eines Blechdaches aus den verrosteten Verankerungen gerissen werden und auf einfremdes Auto fallen, 
  • wenn ein Passant seine Kleidung an einem frisch gestrichenen Gartenzaun beschmutzt, weil der Hausbesitzer versehentlich kein Hinweisschild angebracht hatte, 
  • wenn der Handlauf des Treppengeländers schadhaft ist und ein Mieter sich daran die Hand verletzt, 
  • wenn die Automatik der Treppenbeleuchtung zu kurz eingestellt ist und ein Besucher in der Dunkelheit stürzt. 

Bauherren-Haftpflichtversicherung 

Schützt den Bauherrn während der Bauzeit:

Als Besitzer des Baugrundstücks und des zu errichtenden Gebäudes, ist er als
Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherheit auf und vor dem Baugrundstück verantwortlich. Er kann z.B. haftpflichtig gemacht werden für Schäden, die durch unbeleuchtetes, vor dem Baugrundstück gelagertes, Baumaterial entstehen.

Bei der Durchführung des gesamten Bauvorhabens hat er gewissermaßen die Schirmherrschaft,
daraus ergibt sich die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und Kontrolle der am Bau Beteiligten. So ist es bei Haftpflichtschäden oft schwer, den Haftpflichtrisiken festzustellen. Hier kommt der Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen den Bauherrn eine besondere Bedeutung zu

Als Unternehmer von Bauarbeiten in eigener Regie ist das Haftpflichtrisiko besonders groß, denn er hat dann Pflichten eines Unternehmers wahrzunehmen. So drohen ihm z. B. bei Arbeitsunfällen  Rückgriffansprüche der Sozialversicherungsträger.

 

Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht) 

Schützt den Tierhalter bei Haftpflichtansprüchen wegen:
 
Schäden, die durch das Tier entstehen. Wegen des unberechenbaren Tierverhaltens kommt es immer wieder zu Unfällen und Schäden, z.B. ein Briefträger wird vom Hund angefallen und erheblich verletzt oder ein Pferd bricht aus und läuft über die Straße und verursacht dadurch einen Unfall.
Der Tierhalter haftet auch ohne Verschulden (Gefährdungshaftung), wenn das Tier nicht dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit des Halters dient. Pferdesporthaftpflicht für 89 Euro !!

 

Sportboot-Haftpflichtversicherung 
  
Die Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge
schützt den Halter vor Haftpflichtansprüchen wegen:

  • Unvorsichtiger Fahrweise, z.B. bei einer Kollision mit  einem anderen Wasserfahrzeug, einem Bootshaus oder sonstigen schwimmenden oder festen Gegenständen. 
  • Fahrlässiger Verletzung oder Tötung eines Schwimmers.
  • Der Versicherungsschutz wird auch im Ausland geboten (Weltdeckung)!

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung 

Schützt den Inhaber von Heizöltanks: 

falls trotz vorgeschriebener Sicherheitsvorkehrungen, 

  • durch Leck werden des Tanks 
  • durch undichte oder brechende Leitungen 
  • durch Fehler beim Befüllen 
  • bei Montage-, Reparatur- und Wartungsfehler
Öl ins Grundwasser gelangt oder ins Erdreich eindringt und ölverseuchtes Erdreich ausgebaggert und abgefahren werden muss. 

Der Inhaber eines Öltanks haftet für Ölschäden auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Auch Garantieerklärungen von Tankherstellern machen die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung nicht
entbehrlich.

 

Jagd-Haftpflichtversicherung 

Schützt den Jäger bei Haftpflichtansprüchen wegen der erlaubten jagdlichen Betätigung, z.B wenn sich aus dem versehentlich nicht gesicherten Gewehr ein Schuss löst und eine andere Person getroffen wird. Mitversichert sind in der Jagd-HV bis zu zwei anerkannte Jagdgebrauchshunde, auch außerhalb der Jagd. Voraussetzung für den gebotenen Versicherungsschutz ist, dass die Hunde nach den anerkannten Regeln als zur Jagd brauchbar oder als in jagdlicher Abrichtung befindlich gelten.