NÜRNBERGER Unfall- Berufsunfähigkeitsversicherung® 

  für Arbeitnehmer und Selbständige

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   Finanzielle Hilfe bei Berufsunfähigkeit durch Unfall

 
Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Kapital. Damit erfüllen Sie sich Ihre Wünsche und Ziele, sichern Ihren   Lebensstandard. Natürlich gehen Sie davon aus, daß sich daran auch nichts ändert. Doch bei einem Unfall oder einer Krankheit ist dieses Kapital in Gefahr.
Dann drohen mittlerweile ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten, bis zum sozialen Abstieg. Denn die gesetzlichen Leistungen reichen nicht mehr aus. Bereits jeder vierte Erwerbstätige scheidet heute krankheitsbedingt aus dem Erwerbsleben aus. Darunter sind auch insbesondere Menschen mit körperlich belastenden Berufen, wie Handwerker und Pflegekräfte.
 

Häufig können sich diese Personen aufgrund der hohen Beiträge oder Vorerkrankungen eine wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten. Eine Absicherung der Arbeitskraft ist aber dennoch notwendig.

Schützen Sie sich mit der neuen preiswerten Unfall-Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger Versicherung!

Versichert ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls, sowie der unfallbedingten Pflegebedürftigkeit mit mindestens 3 Pflegepunkten. Der Übergang zum Vollschutz (mit Krankheit) ist ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Dies kann jederzeit innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre geschehen oder auch bei bestimmten Ereignissen wie: Heirat, Geburt eines Kindes, Existenzgründung, Abschluss Berufsausbildung, usw. max. 41. Lebensjahr und nicht berufsunfähig.

Auf Wunsch können Sie Ihre BU-versicherung mit der SchnellHilfeRente
SHR2008  ergänzen. Sie erhalten dann bei Eintritt von bestimmten schweren Erkrankungen die vereinbarte BU-Rente für 12 Monate. Unabhängig davon, ob Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Nach 12 Monaten erfolgt eine Prüfung. Liegt Berufsunfähigkeit vor, wird Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Die Leistung wird auch dann fällig, wenn die versicherte Person aufgrund einer nach Vertragsabschluss eingetretenen nachweislich organischen Ursache bei der
Fortbewegung für die Dauer von mind. 3 Monaten ständig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, das
Hörvermögen für die Dauer von mind. 1 Monat vollständig verloren hat, oder das Sehvermögen für die Dauer von mind. 1 Monat vollständig verloren hat.
 

Die SchnellHilfe leistet bei: Krebs, gutartiger(Benigner) Hirntumor, Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen, Bypass-Operationen (der Koronararterien)